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Interessantes
aus der Vergangenheit
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Von der
Eigenkirche zur
Pfarrkirche - Patron,
Provisoren und
Kirchenvorsteher von St.
Pankratius in Vorhelm
(Pastor
Hermann Honermann
blickt zurück)
Blick
aus der Luft
Blick aus dem
Schäringerfeld
St. Pankratius als Eigenkirche gegründet
Viele ältere Kirchen im Münsterland
sind als
„Eigenkirchen“
entstanden. So auch die St. Pankratiuskirche in Vorhelm. Die jetzige
Pfarrkirche ist zwar
erst 1893 eingeweiht worden.
Die Vorgängerkirche
aber gab
es schon vor 1193. Der spätere Status dieser Kirche als Eigenkirche des
Hauses
Vorhelm setzt voraus, dass sie auch
als solche entstanden sein muss.
Der Ursprung dieser Kirche
fällt
in die Zeit der Kreuzzüge.
Diese auch damals schon umstrittenen „bewaffneten Pilgerfahrten“ ins
Heilige
Land hatten das Ziel, die Urstätten christlichen Glaubens aus der Hand
der
Sarazenen zurückzuerobern. Zugleich hoffte man, durch die Teilnahme an
diesen
gefährlichen Zügen Verdienste für den Himmel zu erwerben. Hinzu kamen
andere
fromme Werke, wie etwa die Stiftung von Kirchen, auch und gerade zu
Ehren des
heiligen Pankratius, der ein besonders verehrter Heiliger der
Kreuzfahrer war.
Wenn man ferner bedenkt,
dass der dritte Kreuzzug in den
Jahren 1187 bis 1192 von Kaiser Barbarossa angeführt wurde, der
verwandtschaftliche Beziehungen nach Cappenberg hatte, und dass auch
der
damalige Fürstbischof Hermann II. von Münster, ein enger Vertrauter des
Kaisers, mit zog, dann darf man wohl vermuten, dass auch aus unserer
Gegend
Ritter mitgezogen sind. Es ist zumindest auffällig, dass gerade um
diese
Zeit in
unserer Gegend mehrere Pankratiuskirchen entstanden sind, nicht nur in
Vorhelm,
sondern auch in Vellern, Hövel, Mark, Rinkerode, Südkirchen, Emsdetten,
um nur
einige zu nennen.
In diesem Zusammenhang kann
man getrost davon ausgehen, dass
auch die Vorhelmer Pankratiuskirche eine fromme Stiftung war von
Rittern, die
vom Kreuzzugsgedanken erfüllt waren und darum den hl. Pankratius
besonders
verehrten. Wir kennen zwar nicht ihre Namen, aber ihre
Rechtsnachfolger
waren
jedenfalls die späteren Besitzer des Hauses Vorhelm.
Als der vorgenannte
Fürstbischof
Hermann II. nach der
Rückkehr vom Kreuzzug 1193 die Strukturen seines Bistums neu ordnete,
sind
offensichtlich mehrere Eigenkirchen zu Pfarrkirchen erhoben worden,
darunter
auch die Pankratiuskirche zu Vorhelm. Dieser Kirche wurden die
Bauerschaften
Dorf, Isendorf und Eickel als Kirchspiel zugefügt. Damit waren Dorf und
Pfarrgemeinde Vorhelm konstituiert. Die Vorhelmer Pfarrkirche behielt
dabei
aber ihren Status als Eigenkirche.
Solche Eigenkirchen wurden
im
Mittelalter zwar von der
Kirche akzeptiert. Aber es wurde festgelegt, dass in „geistlichen
Dingen“ der
Bischof zuständig war, in „weltlichen Dingen“, das heißt in
Vermögensfragen und
Gebäudeunterhaltung der Eigentümer, also Haus Vorhelm. Der Eigentümer,
auch
„Patron“ oder „Oberprovisor“ genannt, hatte nicht nur das Recht,
sondern auch
die Pflicht, seine Kirche zu unterhalten. So hat zum Beispiel Adolph
Heidenrich Freiherr Droste zu Vischering (1738-76) als damaliger Herr
zu Vorhelm
das
Kircheninnere gründlich erneuern lassen.
Bei Besetzungen der Pfarr-, Vikar- und
Küsterstelle hatte
der Patron das Recht, geeignete Personen zu benennen
(„Präsentationsrecht“).
Dem Bischof aber blieb das Recht, diese Personen einzusetzen
(„Investiturrecht“). Nach heutigem Kirchenrecht sind Eigenkirchen nicht
mehr
vorgesehen.
Provisoren
Zur Durchführung der Verwaltung des
kirchlichen Vermögens
und der Aufsicht über die Kirche setzte Haus Vorhelm in Absprache mit
dem
Pastor „Provisoren“ ein, die auch als „Kirchenräte“ oder als „Tempeler“
bezeichnet wurden. Entsprechend den drei Bauerschaften waren es
zunächst drei
Provisoren, seit 1696 nur noch zwei. Diese wurden jedes Jahr am
Pankratiustag,
am 12. Mai, durch den Patron, den „Oberprovisor“ der Kirche, also durch
den Herrn oder die Herrin des Hauses Vorhelm ernannt und unter der
großen
Linde auf
dem Kirchhof proklamiert. Dieser Akt wurde als uralte Tradition
bezeichnet, als
Recht des Hauses Vorhelm von Alters her.
Zum ersten Mal erfahren wir in einer
Urkunde
vom 20.12.1497
Namen von Provisoren. Von da an bis zum Jahr 1809 werden rund 200
Provisoren
genannt. Es waren fast ausschließlich Schulten und Bauern, keine Kötter
oder
Arbeiter. Ab 1696 achtete man darauf, dass von den beiden Provisoren
immer einer
ein Eigenhöriger des Hauses Vorhelm war. Nach guter Amtsführung wurden
sie auch
wohl ein zweites oder drittes Mal aufgestellt.
Was waren die Aufgaben der Provisoren?
Ein Provisor – abgeleitet vom
lateinischen
providere – ist
einer, der vorsieht, acht gibt, Verantwortung und Sorge übernimmt, in
unserm
Fall für die kirchlichen Gebäude und das Vermögen der Kirche. Sie
erhielten bei
ihrer Ernennung die Schlüssel des Kirchenkastens, in dem das
Barvermögen
aufbewahrt wurde. Jeder Provisor hatte einen anderen Schlüssel, und nur
mit den
drei Schlüsseln zusammen ließ sich der Kasten öffnen.
Schreibarbeiten wie etwa die Erstellung
der
Jahresrechnung
gehörten nicht zu ihren Aufgaben, zumal fast alle Provisoren
„schreibens
ohnerfahren“,
also Analphabeten waren, wie die meisten ihrer
Zeitgenossen. Sie hatten auch nicht die Aufgabe, die
Einkünfte, wie etwa
die Abgaben an die Kirche,
einzusammeln. Das machte der „Emonitor“ oder
der
„Rezeptor“. Die Provisoren hatten lediglich die „Aufsicht“ über diese
Dinge.
Bei Kaufgeschäften, wenn also der
Kirche
Land verkauft oder
ihr eine Rente verschrieben wurde, handelten die Provisoren als
Empfänger und
zahlten auch den Preis. So auch in der oben genannten Urkunde von 1478,
nach
welcher Torck als Herr des Hauses Vorhelm der Kirche eine Rente aus
einigen
seiner Vorhelmer Höfe an die Kirche verschrieb, nämlich an die
damaligen
„tempelers der kercken to Vorhelm“ , deren Namen genannt werden. Der
Pastor
trat hier nur als Zeuge auf. Die Provisoren handelten im Einvernehmen
mit dem Patron, dem Pastor und den Kirchspielsleuten.
Gegenüber ihrem Oberprovisor waren sie
Rechenschaft schuldig
und mussten ihm Meldung machen, wenn irgendetwas mit der Kirche nicht
in
Ordnung war. Bei Reparaturen oder anderen Maßnahmen an der Kirche
mussten sie
das Einverständnis ihres Patrons einholen.
In Kriegszeiten konnte es schon mal
vorkommen, wie etwa im
Dreißigjährigen Krieg geschehen, dass sie eigenes Kapital vorstrecken
mussten, um
eine Plünderung des Kirchspiels abzuwenden, in der Hoffnung auf spätere
Erstattung.
Auch vor der kirchlichen
Obrigkeit hatten sie Rechenschaft
abzulegen. Dies geschah regelmäßig bei der Synode (Send), die jährlich
im
Frühjahr und
im Herbst stattfand. So heißt es öfter in den Protokollen
dieser
Synoden: „Gegen die Provisoren ist nichts zu klagen vorgefallen“.
Wenn beim Send die Jahresrechnung
vorgelegt
wurde, hatten
die Provisoren mit dabeizusein. Dieser Send war durchaus keine
„trockene“
Angelegenheit, denn es fielen dabei etliche Kosten für Bier und Wein
an, so dass
die kirchliche Obrigkeit diesbezüglich wiederholt wegen zu hoher
Ausgaben
mahnen musste. Auch wurde den Provisoren auf dem Send, zum Beispiel am
2.8.1694,
schon mal Strafe angedroht, falls sie nicht die
Kirche in Stand
setzten. Auch
mussten sie über die Instandhaltung der Wege, vor allem der
„Kirchwege“,
wachen.
Auf der Synode vom 11.10.1711 wurden
die
Provisoren auf
Dienstgehorsam und Treue vereidigt. Es ist davon auszugehen, dass dies
regelmäßig
beim Send geschah.
Eine Vergütung für den
Dienst der
Provisoren ist erst aus
jüngerer Zeit bekannt. So wurde auf der vorgenannten wie auf späteren
Synoden
erwähnt, dass jeder der beiden Provisoren für das Jahr 6 Reichstaler
bekam.
Hinzu kam gelegentlich „ein neuer Hut“. Dieser wurde „nach altem
Herkommen“
als
„Gebühr“ jedem Provisor gegeben, wenn im Erbfall ein Kotten des Hauses
Vorhelm
oder der Kirchengemeinde neu vergeben wurde.
Die Einkünfte der Kirche
Der Stifter der Kirche hatte sie mit
bestimmten Einkünften
dotiert, wie etwa bestimmte Abgaben aus seinen oder auch anderen Höfen
und
Kotten an
die Kirche. Dazu kamen die regelmäßigen Abgaben aller Häuser
des Kirchspiels.
Dazu zählten das „Meßkorn“ als Getreideabgaben von jedem Hof, das
„Meßhuhn“ von
jedem Kotten, auch andere Abgaben wie Hanf und Bienenwachs, oder
Dienste für
die Kirche wie Holzfuhren, Pflügen und Düngen.
Anders wurde es mit den
Einkünften nach der „großen Wende“.
Die große Wende
Mit der Säkularisierung wurde ab 1804
alles
anders. Nicht
nur das Fürstbistum Münster wurde aufgelöst. Auch das System
Eigenkirche mit
Oberprovisor, Provisoren und Abgaben an die Kirche ging zu Ende.
Als am 15.8.1809 in Vorhelm die
französische
Verwaltung
eingeführt wurde, riss die Regierung die Verwaltung des
Kirchenvermögens
an
sich. Haus Vorhelm, der Pastor und die Provisoren verloren ihre
bisherigen
Rechte in Bezug auf Kirche und Kirchspiel. Diese gingen an den „Maire“,
an den
Bürgermeister über, ein Amt, das es bis dahin in Vorhelm nicht gab.
Historisch gewachsene Gebilde wie die
Kirchspiele Enniger
und Vorhelm wurden durch Zwangsfusion und Umwidmung zur „Mairie“, zur
politischen Gemeinde Vorhelm umfunktioniert. Eine der beiden Kirchen
sollte
verschwinden. Dies entsprach einer Verfügung Napoleons. Zum Glück kam
es nicht
so weit. Aus der Eigenkirche des Hauses Vorhelm war sozusagen eine
Eigenkirche
Napoleons geworden. Jeder kirchlicher Einfluß war zurückgedrängt worden.
Die Französische Regierung setzte
Brüning
aus Enniger als
Bürgermeister („Maire“) ein, stellte ihm einen Beigeordneten zur Seite
und rief
am 20.8.1809 die „Municipalitäts Räthe“ als gewählte Gemeindevertreter
zur
ersten Versammlung ins Gasthaus Samson in Tönnishäuschen zusammen.
Damit war
für Vorhelm (und Enniger) eine säkulare Verwaltungsstruktur geschaffen
worden,
die auch für kirchliche Angelegenheiten zuständig war.
Rückblickend bemerkte 1839 der damalige
Rentmeister
Bleckmann des Hauses Vorhelm, dass dem Grafen Droste zu Vischering 1809
das
Oberprovisorat über die Kirche durch den französischen Präfekten und
den Maire
genommen worden sei. Auch sei kein Kirchenkollegium
(Kirchenvorstand)
angeordnet worden. Tatsächlich gab es in der Zeit von 1809 bis etwa
1830 weder
Provisoren noch Kirchenvorsteher.
Nachdem Papst Pius VII. mit Preußen ein
Konkordat
geschlossen hatte, wodurch der Kirche nach anfänglichen Schwierigkeiten
doch
wieder einige wesentliche Rechte zugebilligt wurden, verfügte die
Preußische
Regierung am 11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchenvermögens der
geistlichen Behörde zustehe.
Erst ab dieser Zeit hört man in Vorhelm
etwas von einem
Kirchenvorstand, dessen „Präses“ der Pastor war, und von Rendanten.
Aber es
gibt darüber nur spärliche Nachrichten. Ab 1830 wird gelegentlich ein
Kirchenvorstand erwähnt, meist in Verbindung mit der Revision der
Kirchenrechnung. 1842 erfahren wir zum ersten Mal zwei Namen von
Kirchenvorstehern. Es waren Hellmann und Selige. Als in diesem selben
Jahr die
weltliche Behörde mal wieder unberechtigt in das kirchliche Vermögen
eingriff,
bat der damalige Pastor Möllmann seinen Rendanten, den Kirchenvorstand
einzuberufen.
Nach einem Erlass der
Preußischen
Regierung vom 20.6.1875
bekam der Kirchenvorstand eine straffere Form. Er wurde allerdings
nicht von
der Kirche, sondern von der Regierung einberufen: Am 4.11.1875 teilte
der
Landrat von Beckum dem Hauptmann Anton Theising in Vorhelm mit, dass er
ihn zum
Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe. Dieser führte in der
konstituierenden Sitzung vom 11.11.1875 die Mitglieder in ihr Amt ein.
Die Preußische Verwaltung brachte neben
der
Bevormundung der
Kirche (es war die Zeit des Kulturkampfes) und einer lästigen
Bürokratisierung
allerdings auch eine straffere Ordnung.
Von diesem Datum an gab es durchgehend
Protokolle des
Kirchenvorstandes und damit auch mehr Informationen.
Die ersten Mitglieder waren Theissing,
Wibbelt, Franz Graf
Droste zu Vischering, Rieping gt. Ketteler, Wiesmann und Holtmann. Das
Gremium
bestand also aus sechs gewählten Mitgliedern, von denen jeweils die
Hälfte nach
sechs Jahren ausschied bzw. neu gewählt wurde. Dieses französische
Wahlsystem
galt schon ab 1809 bei den vorgenannten Municipalitätsräten.
Neben diesem Kirchenvorstand gab es
nach
gleichem Wahlsystem
eine „kirchliche Gemeindevertretung“ mit 18 gewählten Mitgliedern, die
für die
Belange des Kirchspiels zuständig waren. 1925 wurde dieses Gremium mit
dem
Kirchenvorstand vereinigt. Es hatte zunächst 16, ab 1949 8 Mitglieder.
Vorsitzender war, nach Theissing
(1875-79)
und Wibbelt
(1879-86) ab 1886 stets der amtierende Pfarrer.
Eine Wende gab es auch bezüglich der
Einkünfte der Kirche.
Im Rahmen der „Bauernbefreiung“ wurden Bauern und Kötter aus der
Eigenhörigkeit
entlassen und Aufgrund der „Ablösegesetze“ konnten sie ihre jährlichen
Abgaben
und Dienstpflichten durch Zahlung eines einmaligen 25fachen Satzes
ihrer jährlichen Abgabe ablösen. Durch diese Ablösezahlungen, die sich
in
Vorhelm von
etwa 1840 bis gegen Ende des Jahrhunderts hinzogen, hatte
die
Kirchengemeinde
zunächst gute Einkünfte. Aber irgendwann hörten diese Zahlungen auf. An
ihre Stelle traten die Kirchensteuern. In Vorhelm wurden sie erstmals
zur
Zeit des
Neubaus der Kirche (1891-93) erhoben. Sie mussten durch die
Pfarrgemeinde selbst eingezogen werden und bedurften der behördlichen
Genehmigung.
Weitere Einnahmen waren nach wie vor die
Landpachten,
Stolgebühren (für kirchliche Amtshandlungen), Stiftungen,
Rentverschreibungen,
später
auch Mieten und Erbpachten.
Zum Anfang der Seite
Die frühest
dokumentierten Namen der Provisoren:
| 1478 |
Herman
Overbeck,
Engelbert
und
Johan Schulte to Gaer |
| 1483 |
Herman
Overbeck, Evert Eylhardes (Eilert) und Johan Schulte tom Doergaer |
| 1497 |
Hinrick,
Brockman,
Hinrick
Lulinck
(Lüring) und Johan Hockelman |
| 1503 |
Hinrick
Ostermann, Hinrick Loelynck (Lüring) und Johan Hockelman |
| 1508 |
Hinrick
in den Scharn, Evert Schulte to Kellinck und Herman Schulte to Gar |
| 1514 |
Herman Rode, Evert
Schulte
to
Kellinck und Hinrick Nagell |
| 1518 |
Hinrick Brockmann,
Herman
Holtman
und Johan Huckelman |
| 1521 |
Hinrich
tom
Scharen,
Herman
Holtman und Johan Hockelman |
| 1633 |
Johan
Timan,
Bernard
Baeck und
Johan Gaer |
| 1653 |
Johan
Timan,
Bernhard
Rhode und
Johan Schulte Gaer |
| 1683 |
Henrich
Tyman,
Everhardt
Krechtman
und Christian Schulte Middig |
| 1696 |
Johan
Helman
und
Tonies Holle |
| 1697 |
Dietherich Voget ahn
der
Bruggen und
Tonies Holle |
| 1698 |
Dietherich
Voigt und Stephan Winckes gt. Debbelt |
| 1699 |
Dietherich
Voget ahn der Bruggen und Stephan Debbelt Stephan
Debbelt und Johan Helman |
| 1702 |
Johan
Helman und Bernhard Lulink |
| 1704 |
Bernhard
Lulink, Christian Schulze zu Midderich |
| 1705 |
Cordt
Eilert und Christian Schulze Middich |
| 1706 – 1709 |
Cordt
Eilert, Johan Helman und Christian Schulze zu Midderich |
| 1710 |
Conradt
Eilert und Bernhard Overmiddick |
| 1711 |
Everhardt
Beckman gt. Schulte Rieping und Bernhard Overmiddich |
| 1713 |
Stephan
Debbelt und Bernhard zum Gahr gt. Avermiddig |
| 1714 – 1715 |
Stephan
Debbelt und Johan Helman |
| 1716 – 1718 |
Christian
Schulte Middig und Stephan Debbelt |
| 1719 – 1722 |
Christian
Schulte Mittweg und Stephan Debbelt |
| 1723 – 1725 |
Christian
Schulte Mittweg und Stephan Debbelt |
| 1726 – 1728 |
Christian
Schulte Mittweg, Oesthageman gt. Lüling = Herman Luhling |
| 1729 – 1730 |
Oesthageman
gt. Lüling und Johan Helman |
| 1731 |
Gerhard
Helman und Oesthageman gt. Lüling |
| 1732 |
Oesthageman
gt. Lüling und Gerhard Helman |
| 1733 – 1734 |
Oesthageman
gt. Lüling und Johan Schulte Gaer |
| 1735 |
Johan
Schulte
Gaer
und
Oesthageman gt. Lüling |
| 1736 – 1737 |
Bernhard
Avermiddig und Oesthageman gt. Lüling |
| 1739 – 1740 |
Henrich
Schulte Mittweg und Luling |
| 1741 – 1746 |
Johan
Leifeld und Bernhard Debbelt |
| 1747 – 1750 |
Schulte
Middig und Thieman |
| 1751 – 1753 |
Lüelinck
und Helman |
| 1754 – 1755 |
Schulte
Gaer und Schulte Rieping |
| 1756 – 1757 |
Schulte
Gaer und Eilert |
| 1758 |
Schulte
Gaer und Cappenberg |
| 1759 |
Holtman
und Wibbelt |
| 1760 |
Schulte
Middig
und
Schulte
Riepinck |
| 1761 |
Holtman,
Thieman und Huckelman |
| 1762 |
Helman,
Eilert
und
Bruland |
| 1763 |
Helman
und Heuman |
| 1764 |
Helman
und Lielman |
| 1765 |
Johan
Henrich Helman und Bernhard Cappenberg |
| 1767 |
Schulte
Middig und Eilert |
| 1768 – 1769 |
Volckinck
und Wibbelt |
| 1770 – 1771 |
Schulte
Middig junior und Luling |
| 1772 |
Schulte
Gaer und Luling |
| 1773 – 1774 |
Schulte
Gaer und Wibbelt |
| 1775 – 1776 |
Schulte
Gaer und Wibbelt |
| 1776 |
Avermiddig
und Helman |
| 1777 – 1778 |
Avermiddig
und Lielman |
| 1779 |
Cappenberg
und Thieman |
| 1780 – 1781 |
Schulte
Middig und Kellinghoff |
| 1782 – 1784 |
Schulte
zum Gahr und Cappenberg |
| 1785 – 1788 |
Avermiddig
und Eilert |
| 1789 – 1790 |
Cappenberg
und Ekel |
| 1791 – 1792 |
Schulte
Kellinghoff und Höckelman |
| 1793 - 1794 |
Austerman
und Debbelt |
| 1795 |
Schulte
Gaer und Holtman |
| 1796 |
Schulte
Rieping und Bruland |
| 1797 |
Schulte
Middig und Kellinghoff |
| 1798 |
Avermiddig
und Cappenberg |
| 1799 - 1800 |
Eilert
und Schulte Gahr |
| 1801 |
Schulte
Gahr und Höckelman |
| 1802 |
Avermiddig
und Lürling |
| 1803 |
Schulte
Gahr und Kappenberg |
| 1804 - 1805 |
Kappenberg
und Holtman |
| 1806 – 1807 |
Holtman
und Nagel |
| 1808 |
Eilert
und Nagel |
| 1809 |
Hagedorn
und Bruland |
Zum Anfang der Seite
| 1809 – 1830 |
Die politische Macht
riß
die Verwaltung des Kirchenvermögens an sich. Damit wurde das Amt der
Provisoren abgeschafft.
|
| 1830 |
…ist erstmals die
Rede von einem Kirchenvorstand. Mitglieder werden allerdings
noch nicht genannt. Es liegen
auch keine Protokolle vor, sondern nur sporadische Nachrichten: So
wurde z. B.
1830 die Kirchenrechnung revidiert. 1832 gab der Rendant die
Kirchenrechnung an den Kirchenvorstand.
1834 wurde ein Schreiben an den Kirchenvorstand gerichtet.
Bürgermeister
Brüning teilte 1833 mit, dass die Kirchenrechnung dem Kirchenvorstand,
dessen Präses der Pastor ist, einzureichen sei. Auch
in den Jahren 1834 und
1839 ist
vom Kirchenvorstand in Vorhelm die Rede. Auf den Rechnungen erscheinen
Ausgaben
für den Küster,
Organisten, Rendanten und anderen.
|
April
1842
|
Im
April
1842
wurden die Gemeinderäte Hellmann und Seeliger zugleich als
„Kirchenvorsteher“ genannt, die mit dem Pastor die Kirchenrechnung
durchsahen.
Diese sind
die
einzigen und ersten namentlich genannten Mitglieder des Kirchvorstandes
dieser
Zeit.
|
| 1830 – 1875 |
Papst Pius VII hatte
1821
mit den
Preußen
ein Konkordat geschlossen, das natürlich nicht die alten Verhältnisse
herstellt, das aber der Kirche nach anfänglichen Schwierigkeiten doch
wieder
einige wesentliche Rechte zubilligte, wie etwa die Verwaltung des
eigenen
Vermögens. In Folge des Konkordats verfügt die preußische Regierung am
11.11.1831, dass die Verwaltung des Kirchvermögens den geistlichen
Behörden
zustehe.
|
| 1828 |
In Vorhelm wird
erstmals das Amt eines Kirchenrendanten erwähnt. Es ist der Kaufmann
Rosendahl im Dorf, der dieses Amt sicher bis 1836, wahrscheinlich aber
wohl bis
1838 ausübte.
|
| 1875 |
Am 4.11.1875 teilte
der
Landrat
von Beckum dem Hauptmann Anton Theissing (damals im heutigen Haus
Hasselmann)
mit, dass er ihn zum Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ernannt habe.
Theissing
solle die neuen Mitglieder des Kirchenvorstandes in ihr Amt einführen,
was dann
auch geschah.
Damit wurde der
Kirchenvorstand im heutigen Sinn ins Leben gerufen, allerdings durch
die weltliche Behörde.
Vorsitzender war nicht der Pastor.
Dokument im Pfarrarchiv
|
Ab 1875 gibt es
Protokolle der Kirchenvorstandssitzungen.
Von den sechs
Mitgliedern (Kirchenvorsteher)
wurden alle drei Jahre drei Mitglieder für sechs Jahre neu bzw.
wiedergewählt:
| 1875 – 1878 |
Theissing,
Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering |
| 1875 – 1881 |
Rieping
gt. Ketteler, Wiesmann, Holtmann |
| 1878 – 1884 |
Theissing,
Wibbelt, Franz Graf Droste zu Vischering |
| 1881 – 1887 |
Rieping
gt. Ketteler, Wiesmann, Nuiken |
| 1884 – 1890 |
Wibbelt,
Franz Graf Droste zu Vischering, Hellmann |
| 1887 – 1893 |
Wiesmann,
Eilert, Bruland gt. Schulze Middig |
| 1896 – 1902 |
Hellmann,
Selige, Kalverkamp |
| 1899 – 1905 |
Liermann,
Eilert gt. Arup, Hugo Rieping |
| 1902 – 1908 |
August
Thiemann, Debbelt, Kalverkamp |
| 1905 – 1911 |
Wibbelt,
Eilert gt. Arup, Hugo Rieping |
| 1908 – 1914 |
Clemens
Hüntelmann, Theodor Höckelmann, Bernhard Bergmann |
| 1911 – 1917 |
Wibbelt,
Eilert gt. Arup, Hugo Rieping |
| 1914 – 1920 |
Hagedorn,
Höckelmann, Bergmann |
| 1917 – 1923 |
Wibbelt,
Eilert gt. Arup, Feldhege |
| 1920 – 1926 |
Hagedorn,
Höckelmann,
Bergmann |
| 1923 – 1929 |
Wibbelt,
Feldhege |
Am 1.3.1925
wurden nach der neuen
Wahlordnung 16 Kirchenvorsteher gewählt. Der
Vikar
gehört neben dem Pastor zu den
Mitgliedern von Amts
wegen.
| 1925 – 1929 |
Gerhard Papenfort,
Wilhelm
Kalverkamp,
Bernhard Witte, Anton Hagedorn, Ferdinand
Feldhage, Franz Schnieder,
Josef
Schütte, Friedrich Limbrock (für den verstorbenen Anton Hagedorn rückte
Heinrich Wöhle nach, für den verstorbenen Ferdinand Feldhage Theodor
Niehues
gt. Suntrup und für den verstorbenen Friedrich Limbrock Heinrich
Vorbeck). |
| 1925 – 1931 |
Heinrich
Flührenbrock,
Josef
Wöstmann,
Richard Lodenkemper, Heinrich Sutthoff, Rudolf Wibbelt, Bernhard
Bergmann,
Anton Drees,
Christian Stapel |
| 1929 – 1935 |
Gerhard Papenfort,
Wilhelm
Kalverkamp,
Bernhard Witte, Heinrich Wöhle, Theodorf Niehues gt. Suntrup, Franz
Schnieder,
Josef Schütte, Heinrich Vorbeck. |
| 1931 – 1937 |
dieselben wie 1925-1931. |
| 1935 – 1941 |
dieselben wie 1929-1935. |
| 1937 – 1943 |
dieselben wie 1925-1931,
nur dass
statt
Wibbelt und Bergmann Theodor Bruland gt. Schulte Middig und Bernhard
Hartmann
gewählt wurden. |
| 1940, 1943 |
...
|
| und 1946 |
…fanden
keine Wahlen statt. |
| 1940 – 1946 |
„Das für Stapel
eingetretene
Mitglied wurde
durch Handschlag verpflichtet“. Der Name wird nicht
genannt. Es war
wahrscheinlich Josef Wördemann, der im Protokoll vom 1.1.1941 als
letzter der
Anwesenden aufgeführt wird und bis dahin nicht dazugehörte. Man hatte
wohl
Grund zur Vorsicht wegen der Nazis. Es gab seltener Sitzungen. Viele
waren im
Krieg. |
| 1943 – 1949 |
…ähnliche Situation. Neuer
Namen:
Rohde.
Laut Protokoll vom 28.10.1945 wurde Bernhard Steinkamp als neues
Mitglied
verpflichtet. |
| 1946 – 1949 |
Im
Protokoll vom 17.8.1947
erscheint Vorbeck
als neues Mitglied. |
| 1949 – 1952 |
Ernst Brauner,
Theodor
Bruland gt.
Schulte
Middig, Bernhard Hartmann, Wilhelm Kalverkamp, Hubert Karweger,
Heinrich Rohde,
Josef Schütte, Josef Wördemann. |
| 1952 – 1955 |
Die Zahl der
gewählten
Mitglieder
wird von
16 auf 8 reduziert. Von den 1949 acht gewählten muss jetzt die Hälfte
ausscheiden bzw. kann wiedergewählt werden. Durch Losentscheid sind
dies
Wilhelm Kalverkamp, Ernst Brauner, Bernhard Hartmann und Anton
Brüggemann.
Gewählt wurden Dr. Georg Graf Droste zu Vischering, Anton Brüggemann,
Wilhelm
Kalverkamp und Ernst Brauner. Vorsitzender war der Pastor,
stellvertretender
Vorsitzender Wilhelm Kalverkamp, nach dessen Tod Dr. Georg Droste zu
Vischering. |
| 1955 – 1958 |
Josef Schütte, Heinrich
Rohde,
Theodor
Schulte Middig, Bernhard Papenfort. Als Rendant fungiert Bernhard
Schnückel. |
| 1958 – 1961 |
Dr. Georg Graf Droste zu
Vischering, Anton
Brüggemann, Theodor Prahl, Klemens Gründel. Neuer Rendant Anton
Brüggemann. |
| 1961 – 1964 |
Heinrich Rohde,
Heinrich
Schräder
senior,
Bernhard Papenfort, Theodor Schulte Middig. Stellvertretender
Vorsitzender Dr.
Georg Graf
Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann. |
| 1964 – 1967 |
Dr. Georg Graf Droste
zu
Vischering, Anton
Brüggemann, Theodor Prahl, Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender
Vorsitzender Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann. |
| 1967
– 1970 |
Josef Hagedorn,
Bernhard
Papenfort, Heinrich
Schräder senior, Heinrich Rohde. Stellvertretender Vorsitzender Dr.
Georg Graf
Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann. |
| 1970
– 1973 |
Dr.
Georg
Graf Droste
zu
Vischering, Theodor
Prahl, Anton Brüggemann, Wilhelm Kaldewei. Stellvertretender
Vorsitzender Dr.
Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann. |
| 1973
– 1976 |
Heinrich Schräder
senior, Josef
Lütke
Coßmann, Josef Hagedorn, Heinrich Lange.
Stellvertretender Vorsitzender Dr. Georg Graf Droste zu Vischering.
Rendant
Anton Brüggemann. |
| 1976
– 1979 |
Dr. Georg Graf Droste
zu
Vischering, Erwin
Brinkkötter, Anton Brüggemann, Heinz Paschert. Stellvertretender
Vorsitzender
Dr. Georg Graf Droste zu Vischering. Rendant Anton Brüggemann. |
| 1982
– 1985 |
Helmut
Avermiddig, Erwin Brinkkötter, Anton Brüggemann, Heinz Paschert.
Stellvertretender
Vorsitzender Josef Lütke Coßmann,
Beauftragter (Verbindungsperson
zwischen
Pfarrgemeinde und der 1. Januar 1981 errichteten Zentralrendantur) Anton
Brüggemann. |
| 1985
– 1988 |
Martin Hetkamp, Josef
Lütke
Coßmann, Erich
Offers, Ferdi Samson. Stellvertretender Vorsitzender Josef Lütke
Coßmann,
Beauftragter
Anton Brüggemann. |
| 1988
– 1991 |
Helmut
Avermiddig, Heinz Paschert, Hubert Schlautmann, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender
Josef Lütke Coßmann, Beauftragter Anton Brüggemann.
|
| 1991
– 1994 |
Erich
Offers,
Herbert
Rüsing,
Ferdinand
Samson,
Heinz
Schräder. Stellvertretender Vorsitzender Heinz Paschert. Die
Stelle eines Beauftragten übernimmt der Pastor. |
| 1994
– 1997 |
Wolfgang Drügemöller,
Heinz
Paschert,
Elisabeth Picker, Agnes Untiedt. Stellvertretender
Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragter bleibt der Pastor. |
| 1997
– 2000 |
Herbert Rüsing, Rudolf
Schlautmann, Heinz
Schräder, Margarete Sporbeck.
Stellvertretender
Vorsitzender Heinz Paschert, Beauftragte Margarete Sporbeck.
|
| 2000
– 2003 |
Bernhard Bühlmeyer,
Wolfgang
Drügemöller,
Alfons Oskamp, Gabriele Papenfort. Stellvertretender
Vorsitzender
Herbert
Rüsing,
Beauftragte Margarete Sporbeck.
|
2003
– 2006
|
Michael Heimann, Hubert
Ostkamp,
Herbert
Rüsing, Heinz
Schräder. Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing, Beauftragte
Margarete Sporbeck.
|
2006
-2009
|
Bernhard Bühlmeyer,
Wolfgang Drügemöller, Alfons Oskamp, Gabriele
Papenfort. Stellvertretender Vorsitzender Herbert Rüsing,
Beauftragte Margarete
Sporbeck.
|
ab
2009
|
Michael Heimann,
Hubert
Ostkamp, Wilderich
Graf
Schall-Riaucour, Ursula Schlautmann. Stellvertretender Vorsitzender
Wolfgang Drügemöller, Beauftragte Margarete Sporbeck.
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